Zum Thema: Bahnhöfe in Hamburg |
Das Groß-Hamburg-Gesetz von 1937Im Zusammenhang mit der Geschichte der Hamburger Bahnhöfe muss auch auf das Gesetz über Groß-Hamburg und andere Gebietsbereinigungen vom 26.01.1937, das sogenannte Groß-Hamburg-Gesetz, hingewiesen werden. Es regelte die territoriale Neuordnung der Freien und Hansestadt Hamburg, deren Fläche damit fast verdoppelt wurde und deren offizielle Bezeichnung in der Folge übrigens nur noch "Hansestadt Hamburg" war. Es waren wirtschaftliche Erwägungen, die bereits in den 1910er und 1920er Jahren zu Plänen für eine Erweiterung des Hamburger Stadtgebietes führten. Die direkte Nachbarschaft der Städte Hamburg, Altona, Wandsbek und Am 01.04.1937 trat das Gesetz in Kraft. Die bis dahin eigenständigen preußischen Städte Altona, Wandsbek und Die großen Bahnhöfe in Altona und Harburg, bis dahin als "Hauptbahnhof" der jeweiligen Stadt bezeichnet, hießen jetzt Aber nicht nur die drei genannten preußischen Städte, sondern auch die Gemeinden Lokstedt, Hummelsbüttel, Poppenbüttel, Lemsahl-Mellingstedt, Duvenstedt, Sasel, Wellingsbüttel, Bramfeld, Steilshoop, Rahlstedt, Billstedt, Lohbrügge, Neuland, Gut Moor, Rönneburg, Sinstorf, Marmstorf, Neugraben, Fischbek, Francop, Neuenfelde und Altenwerder wurden dem Hamburger Stadtgebiet zugeschlagen. Im Gegenzug wurden die hamburgischen Gebiete Großhansdorf, Schmalenbek und Geesthacht an die preußischen Kreise Stormarn bzw. Lauenburg abgetreten. Auch die weit entfernt in der Elbmündung liegende Insel Neuwerk sowie das dortige Festlandsgebiet Amt Ritzebüttel mit der Stadt Cuxhaven gehörten jetzt nicht mehr zu Hamburg. Sie bereicherten nunmehr die preußische Provinz Hannover. Lediglich die Elbinsel Neuwerk ging |
Quellen:- Ernst Christian Schütt: Die Chronik Hamburgs Dortmund 1991 |
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Erstellt unter Übernommen in www.bahnhofsbilder.de am 04.08.2003 |